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Was ist die Ehrenamtskarte?

Alles Wissenswerte dazu

Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landes­regierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte ein­ge­führt. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürgern und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichem Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen.

Partner des Landes sind Kommunen, denn Ehrenamt findet vor Ort statt.

Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen Landes- und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahr­genommen werden, sie gilt aber auch für Angebote von Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie alle machen mit, den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten öffentlich zu würdigen. Hier finden Sie weitere Informationen über die gewährten Vergünstigungen.

Was ist die Ehrenamtskarte?

Mit der Ehrenamtskarte möchten die Landesregierung und die teilnehmenden Kommunen ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken, die sich in überdurchschnittlichem zeitlichem Umfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Die Landesregierung unterstützt das Programm mit eigenen Vergünstigungen sowie bei der Öffent­lich­keits­arbeit und der fachlichen Begleitung der Kommunen. Auch die Kommunen gewähren Vergünstigungen für zahlreiche öffentliche Angebote, und sie werben bei privaten Anbietern um deren Beteiligung am Programm.

Kann ich die Ehrenamtskarte erhalten?

Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, zum Beispiel in einem Verein, in einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung. Die Ehrenamtskarte soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Auf­wands­ent­schädi­gungen erhalten. Andere Voraussetzungen, z.B. die Dauer des bisherigen Engagements, werden von den Kommunen festgelegt.

Wo kann ich die Ehrenamtskarte beantragen?

Die Ehrenamtskarte können Sie bei der zuständigen Stelle des Kreises Lippe beantragen:

Kreis Lippe / Der Landrat / Ehrenamtsbüro
Katharina Schröder
Felix-Fechenbach-Str. 5
32756 Detmold

Tel: 05231/62-5001
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Welche Vergünstigungen sind mit der Ehrenamtskarte verbunden?

Inhaberinnen und Inhaber unserer Ehrenamtskarte können in allen teilnehmenden Kommunen zahlreiche attraktive Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Dazu gehören reduzierte Eintrittspreise für Museen, Schwimmbäder und andere öffentliche Freizeiteinrichtungen sowie Vergünstigungen bei Volkshochschulkursen, in Kinos, in Theatern usw.

Wo gilt die Ehrenamtskarte Nordrhein-Westfalen?

Die Ehrenamtskarte gilt in ganz Nordrhein-Westfalen in allen teilnehmenden Kommunen. Unsere Partner weisen auf ihre Beteiligung am Programm hin. Achten Sie daher auf entsprechende Hinweise an der Kasse von Einrichtungen und Geschäften.

Wo bekomme ich was? Vergünstigungen

Wie lange ist meine Ehrenamtskarte gültig?

Die Ehrenamtskarte hat eine begrenzte Gültigkeit. Ihre Dauer ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich (zwei oder drei Jahre). Selbstverständlich können Sie die Ehrenamtskarte nach ihrem Ablauf neu beantragen.

Was kostet die Ehrenamtskarte?

Die Ehrenamtskarte wird von den Kommunen kostenlos an die Engagierten ausgegeben. Sie ist eine Würdigung all jener, die einen beachtlichen Teil ihrer Zeit und Kraft ehrenamtlich für unsere Gesellschaft einsetzen und so zum Gemeinwohl beitragen. Die Ehrenamtskarte ist für die Inhaberinnen und Inhaber mit einem praktischen Nutzen verbunden.

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