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Die Bürgerstiftung Detmold übernimmt eine Förderung nur, wenn die zu fördernde Maßnahme unmittelbar im Rahmen ihres Stiftungszwecks – also der Förderung von folgenden Zwecken aus dem §52 Abgabenordnung Abs. 2:

  • Nr. 1: Wissenschaft und Forschung
  • Nr. 3: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
  • Nr. 4: Jugend- und Altenhilfe
  • Nr. 5: Kunst und Kultur
  • Nr. 6: Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
  • Nr. 7: Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • Nr. 8: Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
  • Nr. 10: Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten
  • Nr. 13: Internationale Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
  • Nr. 21: Förderung des Sports
  • Nr. 22: Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde
  • Nr. 25: Bürgerschaftliches Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke

Verbindungen

BS Guetesiegel 2020 22 Datum

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Mit den StiftungsNews informieren wir Sie ca. 4x im Jahr über unsere Projekte, Publikationen und Veranstaltungen.

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