Die Bürgerstiftung Detmold übernimmt eine Förderung nur, wenn die zu fördernde Maßnahme unmittelbar im Rahmen ihres Stiftungszwecks – also der Förderung von folgenden Zwecken aus dem §52 Abgabenordnung Abs. 2:
- Nr. 1: Wissenschaft und Forschung
- Nr. 3: Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege
- Nr. 4: Jugend- und Altenhilfe
- Nr. 5: Kunst und Kultur
- Nr. 6: Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege
- Nr. 7: Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
- Nr. 8: Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
- Nr. 10: Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten
- Nr. 13: Internationale Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens
- Nr. 21: Förderung des Sports
- Nr. 22: Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde
- Nr. 25: Bürgerschaftliches Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke