Engagieren & Spenden

Stiften & Vererben

Zustiftung

Eine Zustiftung erhöht den Vermögensstock der Bürgerstiftung Detmold und ist eine langfristig wirkende Alternative zur Spende. Im Gegensatz zur Spende dürfen Zustiftungen nicht direkt für Projekte eingesetzt werden, sondern nur die jährlichen Erträge aus dem Stiftungsvermögen – das Kapital bleibt dauerhaft erhalten und stärkt substanziell die Stiftungsarbeit und -wirkung auf lange Sicht. Zustiftungen ermöglichen auch mit kleineren Beträgen Stifter zu werden.

Werden Sie Stifter

Ihnen ist es wichtig, dass die Bürgerstiftung Detmold flexibel auf die gesellschaftlichen Herausforderungen reagieren kann? Dann helfen Sie mit einer Zustiftung. Eine Zustiftung können Sie ganz einfach leisten, indem Sie eine Zuwendung auf das Konto der Bürgerstiftung tätigen. Wichtig ist, im Betreff zu vermerken, dass es sich bei der Zuwendung um eine Zustiftung handelt.

Bis € 300,- können Sie Ihre Zustiftung mit Vorlage des Kontoauszuges in Ihrer Steuererklärung geltend machen, ab € 300,- erhalten Sie eine Zuwendungsbescheinigung von uns.

Stiftungskonten

Sparkasse Paderborn Detmold Höxter
IBAN: DE73 4765 0130 0047 0641 00
BIC: WELADE3LXXX
Verwendungszweck: Zustiftung

Volksbank Paderborn-Höxter-Detmold
IBAN: DE15 4726 0121 0200 2000 00
BIC: DGPBDE3MXXX
Verwendungszweck: Zustiftung

Vererben

Mit einem Vermächtnis für die Bürgerstiftung Detmold hinterlassen Sie für Detmold und die Menschen hier etwas Bleibendes. Sie ermöglichen mit diesem Geld dauerhaftes Engagement für Detmold und die Menschen hier, und sagen Detmold und allen hier DANKE.

Wenn Sie überlegen, mit Ihrem Geld, Immobilien oder sonstigen Vermögenswerten von Todes wegen eine gute dauerhafte Hinterlassenschaft im Testament zu verankern, sprechen Sie hierüber gerne mit uns. Gut zu wissen: Die Zuwendung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.  

Ansprechpartner

Kay Sandmann-Puzberg
Vorstandsvorsitzender

Telefon: 0 52 31 / 56 11 565
E-Mail: info[at]buergerstiftung-detmold.de